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Vorsorgeauftrag: Warum er finanziell wichtig ist

Vorsorgeauftrag: Warum er finanziell wichtig ist

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Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer die eigenen Angelegenheiten bei einer Urteilsunfähigkeit übernehmen soll. Besonders für die Verwaltung von Vermögen und Finanzen ist eine klare Regelung wichtig.

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder eine andere Situation kann dazu führen, dass eine Person vorübergehend oder dauerhaft urteilsunfähig wird. In einem solchen Fall stellt sich eine wichtige Frage: Wer kümmert sich um die finanziellen und persönlichen Angelegenheiten?

Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Person frühzeitig festlegen, wer sie vertreten soll, wenn sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das betrifft nicht nur persönliche Entscheidungen, sondern insbesondere auch die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr.

Für eine umfassende Finanzplanung ist der Vorsorgeauftrag deshalb ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Vorsorge.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person eine oder mehrere Personen bestimmen, die sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit vertreten sollen.

Dabei können insbesondere Aufgaben in drei Bereichen geregelt werden:

  • Personensorge
  • Vermögenssorge
  • Vertretung im Rechtsverkehr

Der Vorsorgeauftrag ermöglicht es damit, frühzeitig festzulegen, wer sich um wichtige Angelegenheiten kümmern soll, wenn die betroffene Person selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.

Warum ist der Vorsorgeauftrag finanziell wichtig?

Viele Menschen denken beim Thema Vorsorge zuerst an AHV, Pensionskasse oder Säule 3a. Dabei geht es bei der persönlichen Vorsorge auch um die Frage, wer im Ernstfall das eigene Vermögen verwalten kann.

Zu den möglichen finanziellen Angelegenheiten gehören beispielsweise:

  • Bankkonten und Zahlungen
  • Wertschriften und Anlagen
  • Immobilien
  • Hypotheken
  • Versicherungen
  • Steuerangelegenheiten
  • laufende Rechnungen
  • Verträge und andere finanzielle Verpflichtungen

Gerade bei komplexeren Vermögensverhältnissen kann es wichtig sein, dass eine geeignete Vertrauensperson die notwendigen Entscheidungen treffen und finanzielle Angelegenheiten weiterführen kann.

Was passiert ohne Vorsorgeauftrag?

Wenn eine Person urteilsunfähig wird, kann nicht einfach automatisch jede nahestehende Person sämtliche finanziellen Angelegenheiten übernehmen.

Das Schweizer Erwachsenenschutzrecht sieht zwar unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Vertretungsrechte vor. Diese sind jedoch nicht mit einer umfassenden, individuell auf die eigene Situation zugeschnittenen Regelung gleichzusetzen.

Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht es, die eigene Vertretung frühzeitig und bewusst zu regeln.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) prüft bei einem Vorsorgeauftrag unter anderem, ob dieser gültig errichtet wurde und ob die Voraussetzungen für seine Wirksamkeit erfüllt sind.

Wer kann als Vertretung eingesetzt werden?

Grundsätzlich können eine oder mehrere geeignete Personen bestimmt werden.

Das kann beispielsweise sein:

  • die Ehepartnerin oder der Ehepartner
  • die Konkubinatspartnerin oder der Konkubinatspartner
  • eine erwachsene Tochter oder ein erwachsener Sohn
  • eine andere Vertrauensperson
  • unter bestimmten Umständen auch eine juristische Person

Bei der Auswahl sollte nicht nur das persönliche Vertrauensverhältnis berücksichtigt werden. Auch die Fähigkeit, finanzielle Angelegenheiten tatsächlich zu verwalten, kann wichtig sein.

Bei komplexen Vermögensverhältnissen kann es sinnvoll sein, genau zu definieren, welche Aufgaben die beauftragte Person übernehmen darf.

Welche finanziellen Aufgaben sollten geregelt werden?

Ein Vorsorgeauftrag kann individuell formuliert werden. Gerade bei der Vermögenssorge sollte möglichst klar festgelegt werden, welche Aufgaben die beauftragte Person übernehmen soll.

Je nach Situation können beispielsweise folgende Punkte relevant sein:

Bank und Zahlungsverkehr

Die beauftragte Person sollte wissen, welche finanziellen Verpflichtungen bestehen und wie laufende Zahlungen organisiert werden.

Wertschriften und Anlagen

Bei einem grösseren Anlagevermögen kann es sinnvoll sein, festzulegen, wie mit bestehenden Anlagen umgegangen werden soll und welche Grundsätze dabei gelten.

Immobilien

Wer eine Immobilie besitzt, sollte berücksichtigen, dass Hypotheken, Unterhalt, Steuern und Versicherungen weiterhin organisiert werden müssen.

Auch die Frage, ob eine Immobilie im Bedarfsfall vermietet oder verkauft werden darf, kann relevant sein.

Versicherungen

Bestehende Versicherungsverträge sollten bekannt sein und bei Bedarf verwaltet werden können.

Steuern

Steuererklärungen und laufende Steuerzahlungen müssen auch bei einer Urteilsunfähigkeit organisiert werden.

Wie wird ein Vorsorgeauftrag erstellt?

Das Schweizer Recht sieht für den Vorsorgeauftrag grundsätzlich zwei Möglichkeiten vor: Er kann eigenhändig errichtet oder öffentlich beurkundet werden. Bei der eigenhändigen Errichtung muss der Vorsorgeauftrag von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden.

Eine am Computer verfasste und lediglich unterschriebene Version erfüllt diese Form nicht.

Bei einer öffentlichen Beurkundung wird der Vorsorgeauftrag durch eine dafür zuständige Urkundsperson errichtet.

Welche Einzelheiten bei einer öffentlichen Beurkundung gelten, richtet sich teilweise nach kantonalem Recht.

Wo sollte der Vorsorgeauftrag aufbewahrt werden?

Ein Vorsorgeauftrag nützt nur dann, wenn er im Ernstfall gefunden und berücksichtigt werden kann.

Deshalb sollte der Aufbewahrungsort gut bekannt sein.

Das Bundesrecht sieht zudem vor, dass die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag besteht, sowie dessen Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt in das Personenstandsregister eingetragen werden können. Die zuständige Erwachsenenschutzbehörde kann sich beim Zivilstandsamt erkundigen, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt, wenn ihr dies nicht bekannt ist.

Wichtig ist dabei: Die Eintragung im Register ersetzt nicht den Vorsorgeauftrag selbst.

Was sollte im Vorsorgeauftrag konkret stehen?

Der Vorsorgeauftrag sollte möglichst klar und verständlich formuliert sein.

Je nach persönlicher Situation können beispielsweise folgende Punkte geregelt werden:

  • Wer soll mich vertreten?
  • Welche Personen sind als Ersatz vorgesehen?
  • Wer darf meine finanziellen Angelegenheiten verwalten?
  • Wie soll mit meinen Bankkonten umgegangen werden?
  • Wie soll mein Wertschriftenvermögen verwaltet werden?
  • Wer darf meine Immobilien verwalten?
  • Welche laufenden Verpflichtungen müssen berücksichtigt werden?
  • Welche Wünsche bestehen bezüglich meiner finanziellen Lebensführung?

Je konkreter die Situation, desto wichtiger ist eine sorgfältige Formulierung.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung: Was ist der Unterschied?

Der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung verfolgen unterschiedliche Ziele.

Der Vorsorgeauftrag regelt insbesondere die Vertretung in persönlichen und finanziellen Angelegenheiten sowie im Rechtsverkehr.

Die Patientenverfügung befasst sich dagegen mit medizinischen Massnahmen und persönlichen Entscheidungen im Gesundheitsbereich.

Beide Instrumente können deshalb Bestandteile einer umfassenden persönlichen Vorsorge sein. Das Bundesamt für Justiz bezeichnet Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung als Instrumente zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts.

Vorsorgeauftrag bei Ehepaaren und im Konkubinat

Auch verheiratete Personen sollten sich mit dem Vorsorgeauftrag beschäftigen.

Eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche finanziellen Angelegenheiten ohne Einschränkungen durch die andere Person erledigt werden können.

Besonders bei grösserem Vermögen, Immobilien, Beteiligungen oder komplexen finanziellen Strukturen lohnt sich eine individuelle Regelung.

Für Konkubinatspaare ist die Frage der gegenseitigen Vertretung ebenfalls besonders relevant. Das geltende Recht bietet nicht automatisch dieselben gesetzlichen Vertretungsrechte wie bei Ehepaaren.

Vorsorgeauftrag regelmässig überprüfen

Ein Vorsorgeauftrag sollte nicht einmal erstellt und danach vergessen werden.

Lebenssituationen verändern sich. Beispielsweise können sich ändern:

  • Familienverhältnisse
  • Vermögenssituation
  • Immobilienbesitz
  • Bankverbindungen
  • persönliche Vertrauenspersonen
  • finanzielle Verpflichtungen

Deshalb sollte regelmässig überprüft werden, ob der Vorsorgeauftrag noch den eigenen Vorstellungen entspricht.

Auch nach grösseren Veränderungen wie Heirat, Scheidung, Erwerb einer Immobilie oder einer wesentlichen Veränderung des Vermögens kann eine Überprüfung sinnvoll sein.

Vorsorgeauftrag und Finanzplanung gehören zusammen

Ein Vorsorgeauftrag sollte nicht isoliert betrachtet werden.

Eine umfassende Finanzplanung kann beispielsweise folgende Bereiche miteinander verbinden:

  • Altersvorsorge
  • Vermögensplanung
  • Versicherungen
  • Immobilien
  • Steuerplanung
  • Nachlassplanung
  • Vorsorgeauftrag

So lässt sich nicht nur festlegen, wer im Ernstfall handeln darf, sondern auch, welche finanziellen Strukturen und Ziele berücksichtigt werden sollen.

Was sollte man jetzt prüfen?

Wer noch keinen Vorsorgeauftrag erstellt hat, kann zunächst eine persönliche Übersicht erstellen.

Hilfreiche Fragen sind:

  1. Wer soll mich im Ernstfall vertreten?
  2. Wer könnte diese Aufgabe als Ersatz übernehmen?
  3. Welche Vermögenswerte besitze ich?
  4. Welche Bankkonten und Anlagen bestehen?
  5. Besitze ich Immobilien?
  6. Welche Hypotheken und anderen Verpflichtungen bestehen?
  7. Welche Versicherungen laufen?
  8. Wo befinden sich wichtige Dokumente?
  9. Entspricht mein Vorsorgeauftrag noch meiner aktuellen Lebenssituation?

Eine solche Übersicht kann auch für Angehörige und die beauftragte Person hilfreich sein.

Fazit

Ein Vorsorgeauftrag ist ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden persönlichen und finanziellen Vorsorge. Er ermöglicht es, frühzeitig festzulegen, wer die eigenen Angelegenheiten bei einer späteren Urteilsunfähigkeit übernehmen soll.

Besonders die Vermögenssorge verdient dabei Aufmerksamkeit. Bankkonten, Wertschriften, Immobilien, Hypotheken, Versicherungen und laufende Verpflichtungen müssen auch dann organisiert werden können, wenn man selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr handlungsfähig ist.

Wer seinen Vorsorgeauftrag regelmässig überprüft und mit der übrigen Finanz- und Vorsorgeplanung abstimmt, schafft eine klarere Grundlage für den Ernstfall.

FAQs

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag ermöglicht es einer handlungsfähigen Person, festzulegen, wer sie bei einer späteren Urteilsunfähigkeit vertreten soll.

 

 

 

Muss ein Vorsorgeauftrag handschriftlich sein?

Ein eigenhändiger Vorsorgeauftrag muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben werden. Alternativ ist eine öffentliche Beurkundung möglich.

 

 

 

Kann ich im Vorsorgeauftrag meine Finanzen regeln?

Ja. Die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr können Bestandteil eines Vorsorgeauftrags sein.

 

 

 

 

Wo wird ein Vorsorgeauftrag hinterlegt?

Die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag besteht, und dessen Hinterlegungsort können beim Zivilstandsamt im Personenstandsregister eingetragen werden. Der Vorsorgeauftrag selbst wird dadurch nicht automatisch beim Zivilstandsamt hinterlegt.

 

 

Sollte ein Vorsorgeauftrag regelmässig überprüft werden?

Ja. Bei Veränderungen der persönlichen, familiären oder finanziellen Situation sollte geprüft werden, ob der bestehende Vorsorgeauftrag noch den eigenen Vorstellungen entspricht.