Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Vorsorgeauftrag

  • ✔ Ausführlich Beratung durch Fachspezialisten
  • Erstellung und Redaktion der Vorsorgedokumente
  • ✔ Persönliches Dossier mit weiterführenden Informationen
  • ✔ Überprüfung durch einen Juristen
  • ✔ Mehr als 100 positive Bewertungen auf Google
Interesse an

Vorsorgeauftrag

Für den Fall, dass man aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles irgendwann urteilsunfähig wird, regelt man mit einem Vorsorgeauftrag, welche Personen oder Institutionen in welchem Umfang für die urteilsunfähig gewordene Person handeln dürfen. Zudem wird mit einem Vorsorgeauftrag ein behördliches Eingreifen weitgehend verhindert.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mittels eines Vorsorgeauftrag können Sie sicherstellen, dass eine von Ihnen gewählte Vertretungsperson Ihre Interessen vertritt, wenn Sie für eine längere andauernde Zeit urteilsunfähig werden.

Dies ermöglicht es, dass Ihre Vertretungspersonen Handlungen in Ihrem Namen vornehmen können oder Ihre Interessen bei administrativen, finanziellen oder persönlichen Angelegenheiten vertreten darf.

Der Vorsorgeauftrag wird erst ausgeführt, sobald Sie urteilsunfähig sind. Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist, muss er gewisse formelle Voraussetzungen erfüllen. Er muss entweder vollständig von Hand geschrieben sein oder öffentlich beurkundet sein.

Warum brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Ein Vorsorgeauftrag wahrt Ihre Interessen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind. Dies kann auch jüngere Menschen treffen, durch einen tragischen Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit. Bei älteren Menschen wird ein Vorsorgeauftrag häufig gebraucht, wenn die Selbstständigkeit aufgrund einer Krankheit eingeschränkt wird. Mittels Vorsorgeauftrag kann ich frühzeitig bestimmen, was ich in einer solchen Situation möchte und wer für die Wahrung meiner Interessen zuständig ist.

Wann sollte ich einen Vorsorgeauftrag erstellen?

Einen Vorsorgeauftrag ist in jeder Lebenssituation von Vorteil, da man eine Person des Vertrauens einsetzen kann um das eigene Interesse im Falle einer Urteilsunfähigkeit zu wahren. Alleinstehende Personen erhalten von der KESB eine Vertretungsbeistandschaft, wenn im Bedarfsfall kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist. Verheiratete Personen oder Personen mit eingetragener Partnerschaft brauchen bei ausserordentlichen Vermögensverwaltungen (z.B. Verkauf einer Immobilie) die Zustimmung der KESB. Für alltägliche Handlungen hat der Ehepartner und der/die eingetragene(r) Partner(in) ein Vertretungsrecht.

Mit einem Vorsorgeauftrag kann sichergestellt werden, dass im Fall einer Urteilsunfähigkeit, die eigenen Angelegenheiten im eigenen Interesse erledigt werden.

Was beinhaltet ein Vorsorgeauftrag?

Vorsorgeauftrag

Personensorge

Körperliches, geistiges und seelisches Wohlergehen

Fragen betreffend Haushalt, Wohnung und Postverkehr

Entscheidungen über die Gesundheit und das Privatleben

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Hier geht es um alle persönlichen Anliegen und um Hilfe im Alltag. Im Zentrum steht hier die Fürsorge rund um das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen der urteilsunfähig gewordenen Person. Der Vorsorgebeauftragte klärt alle Fragen betreffend Wohnen, regelt den Postverkehr und trifft Entscheidungen über die Gesundheit und das Privatleben.

Vorsorgeauftrag

Vermögens-
sorge

Verwaltung des Vermögens und Wahrung der finanziellen Interessen

Erledigung der laufenden Geschäfte durch Vertretungsperson

Korrespondenz mit Versicherungen und Banken

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Die Verwaltung des Vermögens und des Einkommens fallen in den Bereich der Vermögenssorge. Der Beauftragte wahrt die vermögensrechtlichen Interessen der urteilsunfähig gewordenen Person. Im Zentrum stehen die Erhaltung und die sachgerechte Verwendung des Vermögens sowie die Erledigung der laufenden Geschäfte. Der Vorsorgebeauftragte erledigt die Zahlungen, prüft, ob die Renten überwiesen wurden, erledigt den Verkehr mit der Bank und kümmert sich um Vermögensanlagen. Die Praxis zeigt, dass eine zusätzliche Regelung der Bankvollmachten sinnvoll ist, da die Banken oft auf eigene Formulare bestehen.

Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung

Vertretung im Rechtsverkehr

Befugnis zur Stellvertretung vor Behörden und Gerichte

Abschliessen von Verträgen (z.B. bei Banken und Versicherungen)

Erledigung und Einreichung der Steuererklärung

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Bei der Vertretung im Rechtsverkehr handelt es sich unter anderem um die Befugnis zur Stellvertretung vor Behörden und Gerichten. Bei der Vertretung im Rechtsverkehr können einzelne Gebiete definiert werden, welche von der beauftragten Person vertreten werden. In der Regel ist es jedoch sinnvoll, von der gleichen Personen in allen rechtlichen Angelegenheiten vertreten zu werden. Die beauftragte Person kann im Namen der urteilsunfähig gewordenen Person Verträge abschliessen, die Steuererklärung einreichen oder Anträge bei Versicherungen stellen.

Was sind die Formvorschriften für einen Vorsorgeauftrag?

Der Vorsorgeauftrag hat eine grossen Einfluss auf die Zukunft. Deshalb sind gemäss dem Schweizerischen Gesetz bestimmte Formvorschriften einzuhalten, damit sichergestellt wird, dass der Vorsorgeauftrag von der betreffenden Person verfasst wurde.

Eigenhändiger Vorsorgeauftrag

Sie müssen den gesamten Vorsorgeauftrag eigenhändig abschreiben und mit Datum und Unterschrift versehen. Änderungen müssen gekennzeichnet werden und ebenfalls mit Änderungsdatum und Unterschrift versehen werden. Der Vorteil dieser Variante ist, dass sie kostenlos ist und der Auftrag ohne grossen Aufwand abgeändert werden kann. Nachteil dieser Variante ist, dass der Auftrag infolge Zweifel an der Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung angefochten werden kann.

Öffentlich beurkundeter Vorsorgeauftrag

Sie können elektronisch erstellten Vorsorgeauftrag bei einem Notar beglaubigen lassen. Jede Änderung des Auftrags benötigt jedoch wieder eine erneute Beglaubigung. Diese Beglaubigungen sind kostenpflichtig, haben aber den Vorteil, dass eine Überprüfung der Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung Teil dieser Beglaubigung ist.

Haben Sie Fragen zum Vorsorgeauftrag? Wir sind gerne für Sie da!

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Wo soll ich meinen Vorsorgeauftrag aufbewahren?

Die besten Vorsorgedokumente nützen gar nichts, wenn im Bedarfsfall niemand weiss, dass sie existieren oder wo sie zu finden sind. Der Vorsorgeauftrag oder die Patientenverfügung kommen erst zum Zug, wenn man nicht mehr urteilsfähig respektive nicht ansprechbar ist. Daher ist es wichtig, dass die richtigen Personen über den Aufbewahrungsort Bescheid wissen.

Jeder kann frei wählen, wo die Vorsorgedokumente aufbewahrt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Dokumente im Fall einer Urteilsunfähigkeit leicht aufgefunden werden können. Es empfiehlt sich einen Ort zu wählen, auf den in Kürze zugegriffen werden kann. Persönliche Vorsorgebestimmungen können nur dann umgesetzt werden, wenn im Bedarfsfall der Zugriff und die Einsicht in die Dokumente gewährleistet ist.

Aufbewahrung zu Hause

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihre Vorsorgedokumente zu Hause aufbewahren. Es ist jedoch wichtig, dass Ihre Angehörigen oder Vertretungspersonen über den Aufbewahrungsort Bescheid wissen. Damit man sicher ist, dass der Vorsorgeauftrag im Bedarfsfall gefunden wird, kann man beim Zivilstandesamt den Aufbewahrungsort hinterlegen. Hierfür wird eine Gebühr von CHF 75.- erhoben.

Aufbewahrung bei Vita Finance

Mit dem attraktiven Konditionen von Vita Finance können Sie die Vorsorge-Dokumente gegen eine jährliche Gebühr ab CHF 60.00 in einem Sicherheitstresor mit zertifiziertem Einbruch- und Feuerschutz deponieren. Die Originale der Vorsorgedokumente sind innerhalb von 2 Arbeitstagen bei Ihnen zu Hause.

Zudem erhalten die beauftragten Personen und der/die Auftraggeber/-in jährlich eine Erinnerung und die Dokumente werden alle 5 Jahre kostenlos angepasst.

Vorsorgeauftrag: Gut zu wissen

Mittels Vorsorgeauftrag wird verfügt, den eigenen Willen für den Fall einer Urteilsunfähigkeit zu wahren. Anbei finden Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Vorsorgeauftrag.

Wie schreibe ich einen Vorsorgeauftrag?

Damit Ihr Vorsorgeauftrag von der zuständigen Stelle akzeptiert wird und validiert werden kann, muss er die formellen Anforderungen gemäss Art. 361 Abs. 1 ZGB erfüllen. Hierzu haben Sie die Wahl zwischen zwei Errichtungsmöglichkeiten:

  • Handschriftliche Abschrift des Vorsorgeauftrags: Sie müssen den gesamten Vorsorgeauftrag eigenhändig abschreiben und mit Datum und Unterschrift versehen. Änderungen müssen gekennzeichnet werden und ebenfalls mit Änderungsdatum und Unterschrift versehen werden. Der Vorteil dieser Variante ist, dass sie kostenlos ist und der Auftrag ohne grossen Aufwand abgeändert werden kann. Nachteil dieser Variante ist, dass der Auftrag infolge Zweifel an der Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung angefochten werden kann.
  • Öffentliche Beurkundung: Sie können elektronisch erstellten Vorsorgeauftrag bei einem Notar beglaubigen lassen. Jede Änderung des Auftrags benötigt jedoch wieder eine erneute Beglaubigung. Diese Beglaubigungen sind kostenpflichtig, haben aber den Vorteil, dass eine Überprüfung der Urteilsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung Teil dieser Beglaubigung ist.

Wann ist ein Vorsorgeauftrag sinnvoll?

Ein Vorsorgeauftrag ist für jede Person sinnvoll. Sie können nicht vorausplanen, ob und wie lange Sie urteilsfähig bleiben. Ein Unfall, eine Krankheit wie z.B. Demenz oder eine psychische Störung können schlagartig Ihren gesundheitlichen Zustand verändern. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig mit Ihren Wünschen auseinandersetzen.

Wie lange ist ein Vorsorgeauftrag gültig?

Der Vorsorgeauftrag bleibt grundsätzlich gültig bis zum Eintritt des Vorsorgefalls. Es gibt keine Befristung für seine Gültigkeit. Es macht gleichwohl Sinn, regelmässig zu überdenken, ob er noch Ihren Vorstellungen entspricht

Was bedeutet Urteilsunfähigkeit?

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) definiert in Artikel 16, dass jede Person urteilsfähig ist, der nicht wegen ihres Kindesalters, infolge geistiger Behinderung, psychischer Störung, Rausch oder ähnlicher Zustände die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln.

Brauche ich auch einen Vorsorgeauftrag, wenn ich verheiratet bin?

In einer Ehe erhält Ihr Partner auch ohne einen Vorsorgeauftrag das Vertretungsrecht für alltägliche Handlungen. Ehepartner müssen im gleichen Haushalt wohnen oder regelmässig und persönlich Beistand leisten können. Bei aussergewöhnlichen Rechtshandlungen (z.B. Verkauf von Liegenschaften) braucht es jedoch eine Bewilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).

Was ist der Unterschied zwischen einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung beinhaltet die konkreten Anordnungen von medizinischen Massnahmen, welche das Behandlungsteam wenn möglich umsetzen soll. Der Vorsorgeauftrag hingegen bestimmt, wer Sie bei einer vorübergehenden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit vertreten soll und Ihre administrativen Aufgaben, die Sorge für das körperliche Wohlbefinden (z.B. persönliche Pflege) im Allgemeinen und die Vermögensverwaltung übernehmen soll. Sowohl der Vorsorgeauftrag als auch die Patientenverfügung sind Teil des Vorsorgedossiers.

Was kostet ein Vorsorgeauftrag?

Was kostet die Erstellung eine Vorsorgeauftrags durch einen ausgebildeten Fachspezialisten?

Vorsorgeauftrag

ab 2. Person CHF 390.-
CHF490.-
  • Ausführliche Beratung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Erstellung und Redaktion des Vorsorgeauftrages durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Persönliches Dossier mit weiterführenden Informationen zu Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall, Vollmachten, Testament und Aufbewahrung
  • Überprüfung der Vorsorgedokumente durch einen Juristen
  • Persönlicher Vorsorgeausweis
  • Zustellung der Vorsorgedokumente
  • Factsheets & Merkblätter
Weitere Infos erhalten

Patientenverfügung

ab 2. Person CHF 290.-
CHF390.-
  • Ausführliche Beratung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Erstellung und Redaktion der professionellen Patientenverfügung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Persönliches Dossier mit weiterführenden Informationen zu Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall, Vollmachten, Testament und Aufbewahrung
  • Überprüfung der Vorsorgedokumente durch einen Juristen
  • Persönlicher Vorsorgeausweis
  • Zustellung der Vorsorgedokumente
  • Factsheets & Merkblätter
Weitere Infos erhalten

Gesamt-Paket

ab 2. Person CHF 640.-
CHF790.-
  • Ausführliche Beratung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Erstellung und Redaktion des Vorsorgeauftrages und der professionellen Patientenverfügung durch einen ausgebildeten Fachspezialisten
  • Persönliches Dossier mit weiterführenden Informationen zu Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall, Vollmachten, Testament und Aufbewahrung
  • Überprüfung der Vorsorgedokumente durch einen Juristen
  • Persönlicher Vorsorgeausweis
  • Zustellung der Vorsorgedokumente
  • Factsheets & Merkblätter
Weitere Infos erhalten

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Weitere Informationen rund um das Thema Selbstbestimmung:

Patientenverfügung

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