Früher aus dem Berufsleben auszusteigen, ist für viele Menschen ein attraktives Ziel. Doch eine Frühpensionierung will finanziell gut vorbereitet sein. Wer beispielsweise bereits mit 60 oder 62 Jahren nicht mehr arbeiten möchte, muss die Jahre bis zum ordentlichen Referenzalter finanzieren und gleichzeitig sicherstellen, dass das vorhandene Vermögen langfristig ausreicht.
Wie viel Vermögen dafür notwendig ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind unter anderem das gewünschte Einkommen im Ruhestand, die Leistungen aus AHV und Pensionskasse, vorhandenes Privatvermögen sowie die geplante Dauer der Pensionierung.
Was bedeutet Frühpensionierung?
Bei einer Frühpensionierung endet das Erwerbsleben vor dem ordentlichen Referenzalter. Damit fällt das Erwerbseinkommen früher weg.
Gleichzeitig beginnen gewisse Altersleistungen möglicherweise noch nicht oder fallen bei einem vorzeitigen Bezug tiefer aus. Die AHV-Altersrente kann aktuell frühestens ab 63 Jahren vorbezogen werden. Wer sie vor dem Referenzalter bezieht, erhält eine entsprechend tiefere Rente.
Auch bei der beruflichen Vorsorge gelten die Regelungen der jeweiligen Pensionskasse. Ob und ab welchem Alter eine vorzeitige Pensionierung möglich ist, hängt deshalb unter anderem vom Pensionskassenreglement ab.
Eine Frühpensionierung bedeutet somit nicht einfach, früher eine vollständige Rente zu erhalten. Vielmehr muss die entstehende Einkommenslücke geplant und finanziert werden.
Wie viel Vermögen brauche ich für eine Frühpensionierung?
Die entscheidende Frage lautet nicht nur: „Wie viel Vermögen habe ich?“, sondern:
Wie gross ist meine jährliche Einkommenslücke nach der Frühpensionierung?
Ein vereinfachtes Beispiel:
Eine Person benötigt nach der Pensionierung CHF 70’000 pro Jahr für ihren gewünschten Lebensstandard.
Aus AHV und Pensionskasse stehen später voraussichtlich CHF 50’000 pro Jahr zur Verfügung.
Damit entsteht eine jährliche Lücke von rund CHF 20’000.
Diese Differenz muss durch weiteres Einkommen oder Vermögen finanziert werden.
Zusätzlich müssen die Jahre zwischen dem Austritt aus dem Berufsleben und dem Beginn der verschiedenen Altersleistungen berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Faktoren für die Berechnung
Wie viel Vermögen für eine Frühpensionierung notwendig ist, hängt insbesondere von folgenden Punkten ab:
1. Gewünschter Lebensstandard
Der erste Schritt ist eine realistische Budgetplanung.
Berücksichtigt werden sollten beispielsweise:
- Wohnen und Hypothekarzinsen
- Krankenkassenprämien
- Steuern
- Lebensmittel und Haushalt
- Mobilität
- Reisen und Freizeit
- Versicherungen
- Gesundheitskosten
- grössere Anschaffungen
- Rückstellungen für Renovationen
Wer im Ruhestand beispielsweise CHF 6’000 pro Monat benötigt, hat einen deutlich höheren Kapitalbedarf als jemand, der mit CHF 4’000 auskommt.
2. Zeitpunkt der Frühpensionierung
Je früher die Pensionierung erfolgt, desto länger muss das Vermögen reichen.
Eine Person, die mit 62 Jahren aufhört zu arbeiten, benötigt eine andere Finanzierungsstrategie als jemand, der erst mit 64 Jahren pensioniert wird.
Bereits ein zusätzliches Erwerbsjahr kann einen erheblichen Unterschied machen: Es fällt ein weiteres Einkommen an, gleichzeitig muss weniger Vermögen für die Finanzierung des Lebensunterhalts verwendet werden.
3. Leistungen aus AHV und Pensionskasse
Für die Planung sollte möglichst genau bekannt sein, welche Leistungen später zu erwarten sind.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen empfiehlt, sich frühzeitig einen Überblick über die Leistungen aus den drei Säulen zu verschaffen. Bei der beruflichen Vorsorge bestehen je nach Pensionskasse unterschiedliche Möglichkeiten und Regelungen für eine vorzeitige Pensionierung.
Auch die AHV sollte in die Planung einbezogen werden. Wer die AHV vorzeitig bezieht, muss mit einer tieferen Rente rechnen.
4. Vorhandenes Privatvermögen
Neben AHV und Pensionskasse spielt das frei verfügbare Vermögen eine zentrale Rolle.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Bankguthaben
- Wertschriften
- Säule 3a
- Säule 3b
- weitere Kapitalanlagen
- Immobilienvermögen
Nicht jedes Vermögen sollte jedoch vollständig für die Finanzierung der Frühpensionierung eingeplant werden. Eine Liquiditätsreserve für unerwartete Ausgaben bleibt wichtig.
Die Einkommenslücke richtig berechnen
Eine einfache Planung kann mit drei Zahlen beginnen:
Jährlicher Finanzbedarf – erwartete Renteneinnahmen = jährliche Vermögenslücke
Beispiel:
Gewünschtes Einkommen: CHF 72’000 pro Jahr
Erwartete Renteneinnahmen: CHF 48’000 pro Jahr
Jährliche Lücke: CHF 24’000
Wenn diese Lücke beispielsweise während zehn Jahren geschlossen werden muss, ergibt sich ohne Berücksichtigung von Rendite, Steuern und Veränderungen der Lebenshaltungskosten ein Kapitalbedarf von CHF 240’000.
In der Praxis ist die Berechnung komplexer. Inflation, Anlagerenditen, Steuern, Gesundheitskosten und mögliche Änderungen der Ausgaben müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Nicht nur die ersten Jahre planen
Ein häufiger Fehler bei der Frühpensionierung besteht darin, lediglich die ersten Jahre zu betrachten.
Wer beispielsweise mit 62 Jahren aufhört zu arbeiten, sollte nicht nur die Finanzierung bis zum AHV-Bezug berechnen. Entscheidend ist, ob das Vermögen auch danach langfristig ausreicht.
Dabei spielen folgende Fragen eine Rolle:
- Wie hoch sind die späteren AHV-Leistungen?
- Wie hoch ist die Pensionskassenrente?
- Wie viel Vermögen bleibt nach den ersten Jahren übrig?
- Welche Rendite wird realistisch erwartet?
- Wie entwickeln sich die Lebenshaltungskosten?
- Welche grösseren Ausgaben sind im Alter zu erwarten?
Eine solide Finanzplanung betrachtet deshalb den gesamten Zeitraum bis ins hohe Alter.
Frühpensionierung und Pensionskasse
Die Pensionskasse ist bei einer Frühpensionierung besonders wichtig.
Eine vorzeitige Pensionierung kann zu tieferen Altersleistungen führen, weil weniger lange Beiträge einbezahlt werden und das Altersguthaben weniger Zeit für die Verzinsung hat. Zusätzlich kann je nach Pensionskassenreglement ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung kommen.
Deshalb sollte vor dem Entscheid genau geprüft werden, wie hoch die Altersleistung bei einer Pensionierung mit beispielsweise 60, 62, 63 oder 64 Jahren ausfallen würde.
Die Pensionskasse sollte frühzeitig kontaktiert werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen empfiehlt ebenfalls, sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren.
AHV bei einer Frühpensionierung
Wer vor dem Referenzalter nicht mehr arbeitet, sollte die AHV nicht vergessen.
Bei einer Frühpensionierung bleibt grundsätzlich die AHV-Beitragspflicht bis zum Referenzalter bestehen. Je nach persönlicher Situation können deshalb auch nach dem Ende der Erwerbstätigkeit AHV-Beiträge geschuldet sein.
Das sollte unbedingt in das Budget für die Frühpensionierung aufgenommen werden.
Was passiert bei einer Frühpensionierung mit der Säule 3a?
Die Säule 3a kann ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung sein. Sie kann beispielsweise dazu beitragen, die Jahre zwischen dem Ende der Erwerbstätigkeit und dem Beginn der regulären Altersleistungen zu überbrücken.
Bei der Planung sollte allerdings nicht nur der vorhandene Kontostand betrachtet werden. Auch die steuerliche Situation und der Zeitpunkt der Auszahlungen können relevant sein.
Wer über mehrere 3a-Guthaben verfügt, kann zudem prüfen, wie die Bezüge zeitlich verteilt werden können.
Eine Reserve einplanen
Eine Frühpensionierung sollte nicht auf Kante geplant werden.
Zusätzlich zum berechneten Kapitalbedarf ist eine Reserve sinnvoll. Denn gerade im Ruhestand können unerwartete Kosten entstehen.
Dazu gehören beispielsweise:
- grössere Reparaturen am Eigenheim
- steigende Gesundheitskosten
- Unterstützung von Familienangehörigen
- Ersatz eines Fahrzeugs
- grössere Renovationen
- aussergewöhnliche Steuerbelastungen
Eine ausreichende Liquiditätsreserve erhöht die finanzielle Sicherheit und verhindert, dass langfristige Anlagen im ungünstigsten Zeitpunkt verkauft werden müssen.
Muss ich für eine Frühpensionierung mein gesamtes Vermögen aufbrauchen?
Nein. Das Ziel einer guten Finanzplanung besteht nicht darin, das Vermögen möglichst schnell aufzubrauchen.
Vielmehr sollte das Vermögen so eingesetzt werden, dass die gewünschten Ausgaben langfristig finanziert werden können.
Dabei kann eine Kombination verschiedener Einkommensquellen sinnvoll sein:
- AHV-Rente
- Pensionskassenrente
- Kapitalbezug aus der Pensionskasse
- Säule 3a
- Wertschriftenerträge
- weitere Einkünfte
- schrittweiser Vermögensverzehr
Welche Kombination sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Frühpensionierung oder Teilzeitarbeit?
Eine vollständige Frühpensionierung ist nicht die einzige Möglichkeit.
Eine Reduktion des Arbeitspensums kann finanziell attraktiv sein. Bereits ein Teilzeiteinkommen kann die jährliche Vermögensentnahme deutlich reduzieren.
Beispielsweise kann eine Person statt vollständig aufzuhören noch einige Jahre zu 40 oder 60 Prozent arbeiten. Dadurch wird weiterhin Einkommen erzielt und gleichzeitig weniger Kapital benötigt.
Auch psychologisch kann ein schrittweiser Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand attraktiv sein.
Frühzeitig planen lohnt sich
Eine Frühpensionierung sollte idealerweise mehrere Jahre im Voraus geplant werden.
Je früher die finanzielle Situation analysiert wird, desto mehr Möglichkeiten bestehen, beispielsweise:
- zusätzliches Vermögen aufzubauen
- Schulden zu reduzieren
- die Hypothek anzupassen
- freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zu prüfen
- die Säule 3a gezielt einzusetzen
- die Anlagestrategie anzupassen
- das Arbeitspensum schrittweise zu reduzieren
Eine Pensionierungsplanung sollte deshalb nicht erst kurz vor dem geplanten Austritt beginnen.
Fazit
Wie viel Vermögen für eine Frühpensionierung notwendig ist, hängt stark von der persönlichen Lebenssituation ab. Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht.
Entscheidend sind insbesondere der gewünschte Lebensstandard, der Zeitpunkt der Pensionierung, die Leistungen aus AHV und Pensionskasse sowie das vorhandene Privatvermögen.
Wer frühzeitig plant, kann die verschiedenen Einkommensquellen aufeinander abstimmen und feststellen, wie gross die tatsächliche Finanzierungslücke ist. So lässt sich besser beurteilen, ob eine vollständige Frühpensionierung realistisch ist oder ob beispielsweise eine Teilzeittätigkeit die sinnvollere Lösung darstellt.
FAQs
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind insbesondere der gewünschte Lebensstandard, die erwarteten Rentenleistungen, der Zeitpunkt der Pensionierung und die Höhe des vorhandenen Vermögens.
Das hängt unter anderem von der Pensionskasse und dem jeweiligen Reglement ab. Die AHV-Altersrente kann aktuell frühestens ab 63 Jahren vorbezogen werden.
Wer die AHV vorzeitig bezieht, erhält eine tiefere Altersrente. Zudem kann bis zum Referenzalter weiterhin eine AHV-Beitragspflicht bestehen.
Die Planung sollte nicht nur bis zum Beginn der AHV-Rente reichen. Idealerweise wird die gesamte erwartete Ruhestandsphase betrachtet.
Ja. Eine reduzierte Erwerbstätigkeit kann die benötigte Vermögensentnahme deutlich senken und den Übergang in den Ruhestand erleichtern.