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Unfallversicherung über den Arbeitgeber oder die Krankenversicherung: Was gilt in der Schweiz?

Unfallversicherung über den Arbeitgeber oder die Krankenversicherung: Was gilt in der Schweiz?

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In der Schweiz hängt der Unfallschutz davon ab, ob Sie über Ihren Arbeitgeber oder Ihre Krankenversicherung abgesichert sind. Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind in der Regel gegen Arbeitsunfälle und andere Unfälle versichert. Reicht der Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber nicht aus, muss der Unfallschutz in der Krankenversicherung enthalten sein.

Die Unfallversicherung ist in der Schweiz ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung. Viele Menschen sind jedoch unsicher, ob sie bei einem Unfall über ihren Arbeitgeber oder über die Krankenkasse versichert sind.

Welche Regelung gilt, hängt vor allem von Ihrem Arbeitspensum ab. Dieser Ratgeber erklärt, wer in der Schweiz für den Unfallschutz zuständig ist und worauf Sie achten sollten.

Wie funktioniert die Unfallversicherung in der Schweiz?

In der Schweiz ist grundsätzlich jede Person gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls abgesichert.

Der Versicherungsschutz kann jedoch über unterschiedliche Stellen erfolgen:

  • Über den Arbeitgeber
  • Über die Krankenkasse
  • Über zusätzliche Privatversicherungen

Welche Lösung für Sie gilt, hängt von Ihrer beruflichen Situation ab.

Wann sind Arbeitnehmer über den Arbeitgeber versichert?

Wer in der Schweiz angestellt ist und mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist obligatorisch über den Arbeitgeber unfallversichert.

Die Versicherung deckt in der Regel:

  • Berufsunfälle
  • Nichtberufsunfälle
  • Heilungskosten
  • Taggelder bei Arbeitsunfähigkeit
  • Invaliditätsleistungen
  • Hinterlassenenleistungen

Für Arbeitnehmer bietet diese Lösung meist einen umfassenden Schutz.

Was gilt bei weniger als acht Stunden pro Woche?

Arbeiten Sie weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie lediglich gegen Berufsunfälle versichert.

Nichtberufsunfälle sind in diesem Fall nicht über den Arbeitgeber gedeckt.

Daher muss die Unfalldeckung bei der Krankenkasse eingeschlossen werden.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Unfalldeckung?

Personen ohne ausreichende Unfallversicherung über einen Arbeitgeber benötigen eine Unfalldeckung über die obligatorische Krankenversicherung.

Dies betrifft häufig:

  • Nichterwerbstätige Personen
  • Studierende
  • Pensionierte
  • Teilzeitbeschäftigte mit weniger als acht Wochenstunden
  • Arbeitslose in bestimmten Situationen

Die Unfalldeckung kann bei der Krankenkasse ein- oder ausgeschlossen werden.

Kann die Unfalldeckung bei der Krankenkasse entfernt werden?

Ja. Wer über den Arbeitgeber sowohl gegen Berufs- als auch Nichtberufsunfälle versichert ist, kann die Unfalldeckung bei der Krankenkasse ausschliessen lassen.

Dadurch reduziert sich die monatliche Krankenkassenprämie.

Wichtig ist jedoch, dass der Versicherungsschutz über den Arbeitgeber tatsächlich besteht.

Welche Leistungen sind versichert?

Die Leistungen unterscheiden sich teilweise zwischen Unfallversicherung und Krankenversicherung.

Typische Leistungen der Unfallversicherung:

  • Arzt- und Spitalkosten
  • Medikamente
  • Rehabilitation
  • Taggeldleistungen
  • Invalidenrenten
  • Hinterlassenenrenten

Die Unfallversicherung bietet häufig umfassendere Leistungen als die reine Krankenversicherung.

Was passiert bei einem Stellenwechsel?

Bei einem Stellenwechsel endet der Unfallversicherungsschutz über den bisherigen Arbeitgeber nicht sofort.

In der Regel besteht eine Nachdeckung von 31 Tagen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Danach sollte geprüft werden, ob die Unfalldeckung über die Krankenkasse notwendig wird.

Worauf sollten Sie achten?

Folgende Punkte sollten regelmässig überprüft werden:

  • Besteht eine Unfallversicherung über den Arbeitgeber?
  • Sind Nichtberufsunfälle gedeckt?
  • Ist die Unfalldeckung bei der Krankenkasse korrekt eingeschlossen oder ausgeschlossen?
  • Hat sich das Arbeitspensum verändert?
  • Besteht eine Versicherungslücke?

Eine regelmässige Kontrolle hilft, unnötige Kosten und Deckungslücken zu vermeiden.

Wichtig zu wissen

  • Arbeitnehmer ab acht Stunden pro Woche sind meist umfassend über den Arbeitgeber versichert.
  • Bei weniger als acht Wochenstunden besteht oft nur Schutz für Berufsunfälle.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Unfalldeckung, wenn kein ausreichender Schutz über den Arbeitgeber besteht.
  • Die Unfalldeckung kann bei der Krankenkasse ausgeschlossen werden, wenn ein Arbeitgeber den vollständigen Schutz bietet.
  • Die genauen Leistungen hängen von der jeweiligen Versicherungssituation ab.

Fazit

Ob Sie in der Schweiz über den Arbeitgeber oder die Krankenkasse gegen Unfälle versichert sind, hängt in erster Linie von Ihrem Arbeitspensum ab. Wer mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, verfügt in der Regel über einen umfassenden Unfallschutz.

Wer keinen entsprechenden Schutz über den Arbeitgeber hat, sollte sicherstellen, dass die Unfalldeckung in der Krankenkasse eingeschlossen ist. Eine regelmässige Überprüfung Ihrer Versicherungssituation hilft, Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden.

FAQs

Bin ich über meinen Arbeitgeber automatisch gegen Unfälle versichert?

Ja, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten.

Muss ich über meine Krankenversicherung eine Unfallversicherung abschliessen?

Nur dann, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber keinen ausreichenden Unfallversicherungsschutz haben.

Kann ich die Unfallversicherung von meiner Krankenversicherung ausschliessen?

Ja, sofern Ihr Arbeitgeber sowohl Arbeitsunfälle als auch Unfälle außerhalb des Berufslebens abdeckt.

Was passiert, wenn ich den Job wechsle?

Der Schutz über den Arbeitgeber besteht normalerweise noch 31 Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses.

Wer bezahlt die Unfallversicherung?

Je nach Art der Versicherung werden die Kosten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt oder sind in den Krankenversicherungsprämien enthalten.