Immer mehr Paare in der Schweiz leben im Konkubinat. Diese Lebensform bietet viel Freiheit, bringt bei der finanziellen Vorsorge jedoch einige Besonderheiten mit sich.
Im Gegensatz zur Ehe bestehen für Konkubinatspaare nicht automatisch dieselben gesetzlichen Ansprüche. Deshalb ist es wichtig, die finanzielle Absicherung frühzeitig zu planen.
Was bedeutet das Konkubinat für die Vorsorge?
Wer im Konkubinat lebt, gilt rechtlich grundsätzlich als unverheiratet. Dadurch bestehen insbesondere im Todesfall nicht automatisch dieselben Ansprüche wie bei Ehepaaren.
Betroffen sein können unter anderem:
- AHV
- Pensionskasse
- Säule 3a
- Erbrecht
Welche Regelungen gelten, hängt von der jeweiligen Situation und den entsprechenden Bestimmungen ab.
Was passiert mit der AHV?
Bei der AHV haben Konkubinatspartner grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente wie verheiratete Personen.
Für den überlebenden Partner kann dadurch eine finanzielle Lücke entstehen. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, wie die finanzielle Absicherung im Todesfall aussieht.
Was gilt bei der Pensionskasse?
Eine Pensionskasse kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für den überlebenden Konkubinatspartner vorsehen.
Die Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch je nach Pensionskasse. Deshalb lohnt sich ein Blick in das persönliche Pensionskassenreglement.
Welche Rolle spielt die Säule 3a?
Auch bei der Säule 3a ist die Begünstigung wichtig. Wer im Konkubinat lebt, sollte prüfen, wer im Todesfall das angesparte Guthaben erhalten kann.
Dabei gelten gesetzliche Vorgaben zur Reihenfolge der begünstigten Personen. Eine Überprüfung der persönlichen Begünstigung kann deshalb sinnvoll sein.
Was ist beim Erbrecht wichtig?
Ein besonders wichtiger Unterschied zur Ehe besteht beim Erbrecht.
Konkubinatspartner sind grundsätzlich keine gesetzlichen Erben. Wer den Partner oder die Partnerin im Todesfall absichern möchte, sollte deshalb prüfen, ob ein Testament oder Erbvertrag sinnvoll ist.
Dabei sollte die persönliche Familien- und Vermögenssituation berücksichtigt werden.
Wie können sich Konkubinatspaare absichern?
Eine umfassende Vorsorge kann verschiedene Bereiche berücksichtigen:
- AHV und Hinterlassenenleistungen
- Pensionskasse
- Säule 3a
- Testament oder Erbvertrag
- Lebensversicherung
- Gemeinsame finanzielle Planung
Nicht jede Lösung ist für jedes Paar notwendig. Entscheidend ist, die persönliche Situation frühzeitig zu analysieren.
Wann sollte die Vorsorge überprüft werden?
Eine Überprüfung ist besonders sinnvoll, wenn sich die Lebenssituation verändert, beispielsweise durch:
- Geburt eines Kindes
- Gemeinsamen Haus- oder Wohnungskauf
- Veränderung des Einkommens
- Selbstständigkeit
- Trennung oder Heirat
Solche Veränderungen können einen direkten Einfluss auf die finanzielle Absicherung haben.
Wichtig zu wissen
- Konkubinatspaare haben nicht automatisch dieselben Ansprüche wie Ehepaare.
- Bei der AHV bestehen grundsätzlich keine Witwen- oder Witwerrenten für Konkubinatspartner.
- Die Pensionskasse kann unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen vorsehen.
- Die Begünstigung der Säule 3a sollte überprüft werden.
- Konkubinatspartner sind grundsätzlich keine gesetzlichen Erben.
- Eine frühzeitige Vorsorgeplanung kann mögliche finanzielle Lücken aufzeigen.
Fazit
Das Konkubinat bietet viele Freiheiten, erfordert bei der finanziellen Vorsorge jedoch Eigeninitiative. Besonders im Todesfall können Unterschiede zur Ehe zu finanziellen Lücken führen.
Wer AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Erbrecht frühzeitig überprüft, kann die eigene Vorsorge besser auf die persönliche Lebenssituation abstimmen.
FAQs
Nein, sie haben nicht automatisch die gleichen Rechte wie Ehepaare.
Im Allgemeinen nein.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Grundsätzlich nein.
Das kann je nach persönlicher Situation sinnvoll sein.